Druckansicht öffnen
 

Sehbehinderung

Sehbehinderung

 

Was heißt das 

Als Sehbehinderung bezeichnet man eine erhebliche Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit. Ihr Schweregrad orientiert sich in der Regel an der verbleibenden Sehfähigkeit des bessern Auges mit Korrektur, das heißt mit Brille.

 

Sehbehinderte Menschen besitzen mit Brille oder Kontaktlinsen ein Sehvermögen, das sich im Bereich zwischen 30% (entspricht einem Visus von 0,3) und 5% (entspricht einem Visus von 0,05) bewegt. Dies bedeutet, dass jemand mit einem Visus von 0,3 aus 1 Meter Entfernung das erkennen kann, was Menschen ohne Sehbehinderung aus 3 Metern sehen.

 

Der Visus allein reicht zur Einschätzung der Sehfähigkeit jedoch in der Regel nicht aus. Es gibt weitere Aspekte, die das Sehen beeinflussen, wie Einschränkungen im Farbsehen, im räumlichen Sehen, Blendempfindlichkeit und anderes mehr.

 

Neben sehbehinderten Kindern und Jugendlichen besuchen unsere Schule auch Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen, bei denen nicht das Organ Auge betroffen ist sondern vielmehr die Verarbeitung der visuellen Sinnesreize. Häufig werden derartige Störungsbilder unter dem Begriff „CVI“ (Cortical/ Cerebral Visual Impairment) zusammengefasst. Betroffenen fällt es beispielsweise schwer ein Puzzle zu legen oder eine bestimmte Form aus einer Menge von Formen auszuwählen. Aufgrund von Problemen in der räumlichen Wahrnehmung ergeben sich Unsicherheiten bei der Bestimmung von Abständen sowie beim Umfüllen oder Eingießen von Flüssigkeiten.

 

Mit Hilfe spezieller optischer und elektronischer Sehhilfen kann die fehlende Sehfähigkeit teilweise ausgeglichen werden. Die Gestaltung einer bedürfnisgerechten Lernumgebung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine barrierefreie Teilhabe am Schulleben.